Allgemeine Geschäftsbedingungen von MediaMine Marketing

Allgemeine Geschäftsbedingungen von MediaMine Marketing

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Erbringung von Dienstleistungen von MediaMine Marketing, Paul Schreiber, Heppenheimer Allee 1, 63128 Dietzenbach, E-Mail: info@mediamine-marketing.com (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber")

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen MediaMine Marketing, inhabergeführt von Paul Schreiber, Heppenheimer Allee 1, 63128 Dietzenbach (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber").

  2. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.

  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch, wenn im Einzelfall nicht widersprochen wurde.

  4. Diese AGB gelten für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie für Privatpersonen, mit denen eine Geschäftsbeziehung eingegangen wird.

  5. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese AGB auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote und Leistungen des Auftragnehmers.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer insbesondere folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:

Social Media Management · Social Media Marketing · Meta Ads · TikTok Ads · Videoproduktion · Drohnenaufnahmen · Real Estate Media · 3D-Scans & virtuelle Touren · Online Marketing

Sowie alle damit zusammenhängenden Beratungs-, Strategie- und Kreativleistungen im Bereich digitales Marketing und Medienproduktion. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Individualvereinbarung.

  1. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.

  2. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine definierte Bindungsdauer zugesichert wird.

  3. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

  4. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand. Es handelt sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, um eine Dienstleistung und keinen Werkvertrag. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Reichweite, Umsatz, Conversion Rate) wird nicht geschuldet.

  5. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).

  6. Angebote des Auftragnehmers sind 6 Monate ab Angebotsdatum gültig. Sofern die vereinbarten Arbeiten später als 8 Monate nach Angebotsdatum beginnen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Angebotspreis angemessen anzupassen.

§ 3 Leistungsänderungen und Änderungswünsche

  1. Leistungsänderungen oder -erweiterungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert angeboten und in Rechnung gestellt.

  2. Änderungswünsche, die nach erfolgter Abnahme von Texten, Bildvorschlägen, Vertonungen oder fertigen Produktionen vorgebracht werden, werden nach Aufwand auf Basis der jeweils gültigen Preise des Auftragnehmers abgerechnet.

  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen sowie diesen die notwendigen Informationen und Materialien des Auftraggebers weiterzuleiten. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Auftragnehmer alle notwendigen Unterlagen, Informationen, Zugänge und Materialien vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

  2. Der Auftraggeber benennt einen zuständigen Ansprechpartner, der bevollmächtigt ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen.

  3. Verzögerungen, die aus der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verlängern sich entsprechend. Entstehender Mehraufwand wird gesondert in Rechnung gestellt.

  4. Durch die Erteilung eines Auftrags versichert der Auftraggeber, dass er im Besitz sämtlicher erforderlicher Rechte – insbesondere der Urheberrechte – an allen für den Auftrag bereitgestellten Materialien ist. Sollte der Auftraggeber diese Rechte verlieren, hat er den Auftragnehmer unverzüglich und schriftlich zu informieren.

  5. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Rechtsverletzung entstehen, die auf vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten basiert.

  6. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist der Auftraggeber selbst für alle erforderlichen Dreh- und Produktionsgenehmigungen verantwortlich.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Der Auftragnehmer stellt Rechnungen per Post oder per E-Mail (z. B. als PDF).

  3. Bei monatlichen Leistungspaketen (Retainer) ist die Vergütung jeweils zu Monatsbeginn fällig. Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer berechtigt, erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.

  4. Soweit nicht anders vereinbart, gilt bei Produktionsaufträgen folgende Zahlungsweise: – 1/3 der Auftragssumme unverzüglich nach Auftragserteilung – 1/3 der Auftragssumme bis 3 Tage vor Beginn der Produktion – 1/3 der Auftragssumme unverzüglich nach Fertigstellung und Fertigstellungsanzeige

  5. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Neukunden oder größeren Projekten eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes vor Leistungsbeginn zu verlangen.

  6. Eine Aufrechnung gegenüber dem Vergütungsanspruch des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

  7. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen sowie eine Mahnpauschale von 40 EUR je Mahnung zu erheben. Nach § 286 BGB tritt der Zahlungsverzug auch ohne Mahnung 30 Tage nach Rechnungsdatum ein.

  8. Wird ein angeforderter Vorschuss oder eine Teilzahlung trotz Nachfristsetzung von 10 Tagen nicht geleistet, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und ein Ausfallhonorar gemäß § 6 zu verlangen.

  9. Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als anerkannt.

  10. Überfällige Forderungen können ohne weitere Ankündigung an ein Inkassounternehmen übergeben werden. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.

§ 6 Ausfallhonorar

  1. Ein Honorar kommt auch dann zustande, wenn der Auftrag durch den Auftraggeber aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, abgesagt oder storniert wird (Ausfallhonorar).

  2. Es gilt folgende Staffelung: – Absage bis 48 Stunden vor Beginn der vereinbarten Arbeiten: 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung – Absage weniger als 48 Stunden vor Beginn der vereinbarten Arbeiten: 75 % der vereinbarten Gesamtvergütung

  3. Bereits erbrachte Teilleistungen sind in jedem Fall vollständig zu vergüten.

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke (Texte, Grafiken, Videos, Konzepte, Strategien etc.) sind bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Alle Nutzungsrechte verbleiben bis zu diesem Zeitpunkt beim Auftragnehmer.

  2. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck. Alle darüber hinausgehenden Nutzungsrechte verbleiben beim Auftragnehmer.

  3. Die Übertragung von Nutzungsrechten durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Im Falle einer nicht genehmigten Verwertung, Vervielfältigung oder Änderung ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der Auftragssumme (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer) zu verlangen.

  4. Sämtliche nicht bearbeiteten Inhalte (Rohmaterial, Raw Footage) gelten als Arbeitsmaterial und verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Im Falle einer Stornierung verbleiben die Rechte an sämtlichen übermittelten Ideen und Konzeptionsvorschlägen beim Auftragnehmer.

  5. Der Auftraggeber hat bei jeder Nutzung des Vertragsproduktes sicherzustellen, dass der Auftragnehmer als Urheber genannt wird, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

  6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, fertige Produktionen sowie entstandenes Bild- und Videomaterial unbegrenzt zu Präsentations- und Marketingzwecken (z. B. Website, Social Media, Portfolio) einzusetzen. Ein Widerspruch gegen die Referenznutzung ist vor Projektbeginn schriftlich zu erklären.

  7. Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, den Auftraggeber in seiner Kundenliste zu führen und als Referenz anzugeben.

§ 8 Keine Rechte Dritter

  1. Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm eingebrachten Materialien und Inhalte frei von Rechten Dritter sind und dass keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen.

  2. Sofern Dritten Ansprüche gleich welcher Art aus den vom Auftraggeber eingebrachten Materialien zustehen, übernimmt der Auftraggeber die uneingeschränkte Haftung und stellt den Auftragnehmer vollumfänglich frei.

§ 9 Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Auftragnehmer kann die Herausgabe von Arbeitsergebnissen, Dateien und Endprodukten verweigern, bis der Auftraggeber alle fälligen Zahlungen vollständig geleistet hat.

  2. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, wenn die ausstehenden Beträge verhältnismäßig geringfügig sind und eine Zurückbehaltung gegen Treu und Glauben verstoßen würde.

§ 10 Haftung / Freistellung

  1. Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  2. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

  3. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Reichweiten oder Conversion-Ergebnisse, es sei denn, diese wurden ausdrücklich als Erfolg zugesichert.

  4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Einschränkungen oder Sperrungen durch Drittplattformen (Meta, TikTok, Google etc.), die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

  5. Für Rechtsverletzungen aus der Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial (insbesondere Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Urheberrechte) haftet allein der Auftraggeber. Er stellt den Auftragnehmer von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

  6. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren nach einem Jahr ab Anspruchsentstehung. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern des Auftragnehmers.

§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Strategien und Kundendaten – dauerhaft geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

  2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Mitarbeitern und Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen.

  3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – einzuhalten.

  4. Ausgenommen von der Geheimhaltungspflicht sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder der empfangenden Partei bereits vor Vertragsschluss bekannt waren.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

  1. Projektverträge beginnen mit Vertragsschluss und enden mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme.

  2. Laufende Dienstleistungsverträge (Retainer) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart wurde. Die Vertragsdauer und Fristen können individualvertraglich abweichend geregelt werden.

  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Nachfristsetzung mit mehr als einer Monatsvergütung in Zahlungsverzug ist.

  4. Bereits erbrachte Leistungen sind bei Kündigung unabhängig vom Kündigungsgrund zu vergüten.

  5. Nach Vertragsbeendigung hat der Auftragnehmer alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte unverzüglich nach Wahl des Auftraggebers zurückzugeben oder zu vernichten. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

§ 13 Änderungen dieser AGB

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäftsstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern.

  2. Bestandskunden werden über Änderungen spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  2. Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers (Dietzenbach) als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis.

  3. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB sowie zu Einzelverträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail genügt).

  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

§ 15 Informationen zur Online-Streitbeilegung

  1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

  2. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen.

§ 16 Werbebudget und Plattformleistungen

  1. Sofern der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers Werbekampagnen auf Drittplattformen (insbesondere Meta, TikTok, Google) schaltet, ist das hierfür benötigte Werbebudget vom Auftraggeber separat zur Verfügung zu stellen und ist nicht Bestandteil der Vergütung des Auftragnehmers.

  2. Der Auftragnehmer verwaltet das Werbebudget im Interesse des Auftraggebers, übernimmt jedoch keine Haftung für die Verwendung des Budgets durch die jeweilige Plattform, für ausbleibende Werbeerfolge oder für Plattformentscheidungen (z. B. Ablehnung von Anzeigen, Kontosperrungen).

  3. Nicht verbrauchtes Werbebudget verbleibt im Werbekonto des Auftraggebers und wird nicht vom Auftragnehmer erstattet. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für die Rückerstattung von Budgets durch die Plattform.

  4. Plattformgebühren, Steuern und sonstige von der jeweiligen Plattform erhobene Kosten gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.

§ 17 Exklusivität und Wettbewerb

  1. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich berechtigt, auch für andere Auftraggeber – einschließlich Wettbewerber des Auftraggebers – tätig zu sein, sofern keine ausdrückliche schriftliche Exklusivitätsvereinbarung getroffen wurde.

  2. Eine Exklusivitätsvereinbarung bedarf stets einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist mit einem entsprechenden Aufpreis verbunden, der individualvertraglich festgelegt wird.

§ 18 Zugangsdaten und Konten

  1. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Zugangsdaten zu Plattformen, Tools oder Konten (z. B. Meta Business Manager, TikTok Ads Manager, Website-Backend) überlässt, werden diese ausschließlich zur Erfüllung des Auftrags genutzt.

  2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und nach Vertragsbeendigung unverzüglich zu löschen sowie dem Auftraggeber die Löschung auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.

  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugangsdaten nach Vertragsbeendigung zu ändern. Eine Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die durch unterlassene Passwortänderung entstehen, ist ausgeschlossen.

§ 19 Auftragsverarbeitung und DSGVO

  1. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder von dessen Kunden verarbeitet, handelt er als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO.

  2. In diesem Fall schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers.

  3. Der Auftraggeber ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sicherzustellen und Betroffenenrechte zu gewährleisten.

Stand: März 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Erbringung von Dienstleistungen von MediaMine Marketing, Paul Schreiber, Heppenheimer Allee 1, 63128 Dietzenbach, E-Mail: info@mediamine-marketing.com (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber")

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen MediaMine Marketing, inhabergeführt von Paul Schreiber, Heppenheimer Allee 1, 63128 Dietzenbach (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber").

  2. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.

  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch, wenn im Einzelfall nicht widersprochen wurde.

  4. Diese AGB gelten für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie für Privatpersonen, mit denen eine Geschäftsbeziehung eingegangen wird.

  5. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese AGB auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote und Leistungen des Auftragnehmers.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer insbesondere folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:

Social Media Management · Social Media Marketing · Meta Ads · TikTok Ads · Videoproduktion · Drohnenaufnahmen · Real Estate Media · 3D-Scans & virtuelle Touren · Online Marketing

Sowie alle damit zusammenhängenden Beratungs-, Strategie- und Kreativleistungen im Bereich digitales Marketing und Medienproduktion. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Individualvereinbarung.

  1. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.

  2. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine definierte Bindungsdauer zugesichert wird.

  3. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

  4. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand. Es handelt sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, um eine Dienstleistung und keinen Werkvertrag. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Reichweite, Umsatz, Conversion Rate) wird nicht geschuldet.

  5. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).

  6. Angebote des Auftragnehmers sind 6 Monate ab Angebotsdatum gültig. Sofern die vereinbarten Arbeiten später als 8 Monate nach Angebotsdatum beginnen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Angebotspreis angemessen anzupassen.

§ 3 Leistungsänderungen und Änderungswünsche

  1. Leistungsänderungen oder -erweiterungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert angeboten und in Rechnung gestellt.

  2. Änderungswünsche, die nach erfolgter Abnahme von Texten, Bildvorschlägen, Vertonungen oder fertigen Produktionen vorgebracht werden, werden nach Aufwand auf Basis der jeweils gültigen Preise des Auftragnehmers abgerechnet.

  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen sowie diesen die notwendigen Informationen und Materialien des Auftraggebers weiterzuleiten. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Auftragnehmer alle notwendigen Unterlagen, Informationen, Zugänge und Materialien vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

  2. Der Auftraggeber benennt einen zuständigen Ansprechpartner, der bevollmächtigt ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen.

  3. Verzögerungen, die aus der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verlängern sich entsprechend. Entstehender Mehraufwand wird gesondert in Rechnung gestellt.

  4. Durch die Erteilung eines Auftrags versichert der Auftraggeber, dass er im Besitz sämtlicher erforderlicher Rechte – insbesondere der Urheberrechte – an allen für den Auftrag bereitgestellten Materialien ist. Sollte der Auftraggeber diese Rechte verlieren, hat er den Auftragnehmer unverzüglich und schriftlich zu informieren.

  5. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Rechtsverletzung entstehen, die auf vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten basiert.

  6. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist der Auftraggeber selbst für alle erforderlichen Dreh- und Produktionsgenehmigungen verantwortlich.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Der Auftragnehmer stellt Rechnungen per Post oder per E-Mail (z. B. als PDF).

  3. Bei monatlichen Leistungspaketen (Retainer) ist die Vergütung jeweils zu Monatsbeginn fällig. Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer berechtigt, erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.

  4. Soweit nicht anders vereinbart, gilt bei Produktionsaufträgen folgende Zahlungsweise: – 1/3 der Auftragssumme unverzüglich nach Auftragserteilung – 1/3 der Auftragssumme bis 3 Tage vor Beginn der Produktion – 1/3 der Auftragssumme unverzüglich nach Fertigstellung und Fertigstellungsanzeige

  5. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Neukunden oder größeren Projekten eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes vor Leistungsbeginn zu verlangen.

  6. Eine Aufrechnung gegenüber dem Vergütungsanspruch des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

  7. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen sowie eine Mahnpauschale von 40 EUR je Mahnung zu erheben. Nach § 286 BGB tritt der Zahlungsverzug auch ohne Mahnung 30 Tage nach Rechnungsdatum ein.

  8. Wird ein angeforderter Vorschuss oder eine Teilzahlung trotz Nachfristsetzung von 10 Tagen nicht geleistet, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und ein Ausfallhonorar gemäß § 6 zu verlangen.

  9. Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als anerkannt.

  10. Überfällige Forderungen können ohne weitere Ankündigung an ein Inkassounternehmen übergeben werden. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.

§ 6 Ausfallhonorar

  1. Ein Honorar kommt auch dann zustande, wenn der Auftrag durch den Auftraggeber aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, abgesagt oder storniert wird (Ausfallhonorar).

  2. Es gilt folgende Staffelung: – Absage bis 48 Stunden vor Beginn der vereinbarten Arbeiten: 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung – Absage weniger als 48 Stunden vor Beginn der vereinbarten Arbeiten: 75 % der vereinbarten Gesamtvergütung

  3. Bereits erbrachte Teilleistungen sind in jedem Fall vollständig zu vergüten.

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke (Texte, Grafiken, Videos, Konzepte, Strategien etc.) sind bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Alle Nutzungsrechte verbleiben bis zu diesem Zeitpunkt beim Auftragnehmer.

  2. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck. Alle darüber hinausgehenden Nutzungsrechte verbleiben beim Auftragnehmer.

  3. Die Übertragung von Nutzungsrechten durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Im Falle einer nicht genehmigten Verwertung, Vervielfältigung oder Änderung ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der Auftragssumme (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer) zu verlangen.

  4. Sämtliche nicht bearbeiteten Inhalte (Rohmaterial, Raw Footage) gelten als Arbeitsmaterial und verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Im Falle einer Stornierung verbleiben die Rechte an sämtlichen übermittelten Ideen und Konzeptionsvorschlägen beim Auftragnehmer.

  5. Der Auftraggeber hat bei jeder Nutzung des Vertragsproduktes sicherzustellen, dass der Auftragnehmer als Urheber genannt wird, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

  6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, fertige Produktionen sowie entstandenes Bild- und Videomaterial unbegrenzt zu Präsentations- und Marketingzwecken (z. B. Website, Social Media, Portfolio) einzusetzen. Ein Widerspruch gegen die Referenznutzung ist vor Projektbeginn schriftlich zu erklären.

  7. Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, den Auftraggeber in seiner Kundenliste zu führen und als Referenz anzugeben.

§ 8 Keine Rechte Dritter

  1. Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm eingebrachten Materialien und Inhalte frei von Rechten Dritter sind und dass keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen.

  2. Sofern Dritten Ansprüche gleich welcher Art aus den vom Auftraggeber eingebrachten Materialien zustehen, übernimmt der Auftraggeber die uneingeschränkte Haftung und stellt den Auftragnehmer vollumfänglich frei.

§ 9 Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Auftragnehmer kann die Herausgabe von Arbeitsergebnissen, Dateien und Endprodukten verweigern, bis der Auftraggeber alle fälligen Zahlungen vollständig geleistet hat.

  2. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, wenn die ausstehenden Beträge verhältnismäßig geringfügig sind und eine Zurückbehaltung gegen Treu und Glauben verstoßen würde.

§ 10 Haftung / Freistellung

  1. Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  2. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

  3. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Reichweiten oder Conversion-Ergebnisse, es sei denn, diese wurden ausdrücklich als Erfolg zugesichert.

  4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Einschränkungen oder Sperrungen durch Drittplattformen (Meta, TikTok, Google etc.), die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

  5. Für Rechtsverletzungen aus der Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial (insbesondere Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Urheberrechte) haftet allein der Auftraggeber. Er stellt den Auftragnehmer von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

  6. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren nach einem Jahr ab Anspruchsentstehung. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern des Auftragnehmers.

§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Strategien und Kundendaten – dauerhaft geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

  2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Mitarbeitern und Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen.

  3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – einzuhalten.

  4. Ausgenommen von der Geheimhaltungspflicht sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder der empfangenden Partei bereits vor Vertragsschluss bekannt waren.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

  1. Projektverträge beginnen mit Vertragsschluss und enden mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme.

  2. Laufende Dienstleistungsverträge (Retainer) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart wurde. Die Vertragsdauer und Fristen können individualvertraglich abweichend geregelt werden.

  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Nachfristsetzung mit mehr als einer Monatsvergütung in Zahlungsverzug ist.

  4. Bereits erbrachte Leistungen sind bei Kündigung unabhängig vom Kündigungsgrund zu vergüten.

  5. Nach Vertragsbeendigung hat der Auftragnehmer alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte unverzüglich nach Wahl des Auftraggebers zurückzugeben oder zu vernichten. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

§ 13 Änderungen dieser AGB

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäftsstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern.

  2. Bestandskunden werden über Änderungen spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  2. Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers (Dietzenbach) als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis.

  3. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB sowie zu Einzelverträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail genügt).

  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

§ 15 Informationen zur Online-Streitbeilegung

  1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

  2. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen.

§ 16 Werbebudget und Plattformleistungen

  1. Sofern der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers Werbekampagnen auf Drittplattformen (insbesondere Meta, TikTok, Google) schaltet, ist das hierfür benötigte Werbebudget vom Auftraggeber separat zur Verfügung zu stellen und ist nicht Bestandteil der Vergütung des Auftragnehmers.

  2. Der Auftragnehmer verwaltet das Werbebudget im Interesse des Auftraggebers, übernimmt jedoch keine Haftung für die Verwendung des Budgets durch die jeweilige Plattform, für ausbleibende Werbeerfolge oder für Plattformentscheidungen (z. B. Ablehnung von Anzeigen, Kontosperrungen).

  3. Nicht verbrauchtes Werbebudget verbleibt im Werbekonto des Auftraggebers und wird nicht vom Auftragnehmer erstattet. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für die Rückerstattung von Budgets durch die Plattform.

  4. Plattformgebühren, Steuern und sonstige von der jeweiligen Plattform erhobene Kosten gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.

§ 17 Exklusivität und Wettbewerb

  1. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich berechtigt, auch für andere Auftraggeber – einschließlich Wettbewerber des Auftraggebers – tätig zu sein, sofern keine ausdrückliche schriftliche Exklusivitätsvereinbarung getroffen wurde.

  2. Eine Exklusivitätsvereinbarung bedarf stets einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist mit einem entsprechenden Aufpreis verbunden, der individualvertraglich festgelegt wird.

§ 18 Zugangsdaten und Konten

  1. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Zugangsdaten zu Plattformen, Tools oder Konten (z. B. Meta Business Manager, TikTok Ads Manager, Website-Backend) überlässt, werden diese ausschließlich zur Erfüllung des Auftrags genutzt.

  2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und nach Vertragsbeendigung unverzüglich zu löschen sowie dem Auftraggeber die Löschung auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.

  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugangsdaten nach Vertragsbeendigung zu ändern. Eine Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die durch unterlassene Passwortänderung entstehen, ist ausgeschlossen.

§ 19 Auftragsverarbeitung und DSGVO

  1. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder von dessen Kunden verarbeitet, handelt er als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO.

  2. In diesem Fall schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers.

  3. Der Auftraggeber ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sicherzustellen und Betroffenenrechte zu gewährleisten.

Stand: März 2026